

HÄUFIGE FRAGEN
Ich begutachte Fahrzeuge nach Unfällen oder für Bewertungen. Dabei ermittle ich den Schadenumfang, die Reparaturkosten, den Wert und dokumentiere alles in einem unabhängigen Gutachten.
Ein Kostenvoranschlag kommt meist von einer Werkstatt und listet nur Reparaturkosten. Ein Gutachten ist umfassender: Es berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfall und ist vor Gericht verwertbar.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt zum Einsatz, wenn Sie einen Unfall verursachen und ein anderer geschädigt wird. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für ein unabhängiges Gutachten (§ 249 BGB).
Die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) ist freiwillig und schützt Ihr eigenes Fahrzeug, z. B. bei Diebstahl, Glasbruch, Wildunfällen oder selbstverschuldeten Schäden. Hier bestimmt allerdings meist die Versicherung, ob und welcher Gutachter beauftragt wird.
Bei größeren oder unklaren Schäden sowie wenn die Schuldfrage offen ist, ist ein Gutachten sinnvoll. Ein Kostenvoranschlag reicht bei Bagatellschäden (ca. unter 750 €).
Ja, meine Gutachten sind neutral, unabhängig und gerichtsfest.